Hafenordnung

  • Das Befahren des Holzsteges mit Fahrzeugen aller Art ist Verboten (Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe, Inline-Skates, usw.) ausgenommen sind Rollstühle, Kinderwagen, Handwagen sowie Fahrzeuge des Hafenmeisters.
  • Der Betrieb von anderen Wassersportgeräten oder Schwimmkörpern, das Surfen und Schwimmen und Baden im Hafen ist nicht gestattet. Ausnahmen regelt der Hafenmeister.
  • Aus Sicherheitsgründen sind das Betreten der Mole und das Angeln von der Mole nicht gestattet.
  • Das Angeln vom Holzsteg und vom Kai an der Kreidebrücke ist nicht gestattet.
  • Die Hafenanlage ist zur Sicherheit unserer Gäste videoüberwacht.
  • Die Ruhe der Gäste des Hafendorfes Wiek darf nicht gestört werden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist das Betreten des Holzsteges nur
    für Gäste des Hafendorfes Wiek gestattet.
  • Das Füttern von Vögeln oder Wassertieren im Hafen ist nicht gestattet.
  • Es ist untersagt, Gegenstände aller Art in das Hafenbecken zu werfen.
  • Grillen und Offenes Feuer sind im Hafengebiet nicht gestattet.
  • Jegliche Verunreinigung im Hafengebiet ist verboten.
  • Die im Hafengebiet angebrachten Rettungsmittel dürfen nicht unbefugt entfernt oder missbräuchlich genutzt werden.
  • Bei Unglücksfällen, Feuer oder sonstiger Gefahr ist der Hafenmeister sofort und unmittelbar zu informieren. Schäden an Hafeneinrichtungen sind dem Hafenmeister mitzuteilen Tel. 038391/934793
  • Eltern haften für Ihre Kinder